Wenn’s eng wird

Vorgehensweise

  1. Entweder, Sie haben mit uns Kontakt aufgenommen, oder
  2. Sie registrieren sich auf unserer Plattform (Anmeldung)
  3. Sie schildern uns dezidiert Ihre Situtation.
  4. Sie teilen uns mit worum es sich bei Ihrer Immobilie handelt (Wohnung, EFH, MFH oder ähnliches).
  5. Sie senden uns möglichst aussagekräftige Unterlagen zum entsprechenden Objekt.
  6. Sie teilen uns die momentane finanzielle Situation mit.
Natürlich können Sie sich einfach nur mit uns in Verbindung setzen und wir besprechen die Situation. Entweder am Telefon, persönlich, abhängig wo Sie wohnen, per Mail. Die Möglichkeiten sind vielseitig, aber letztlich geht es nur um Sie und um Ihre Situation, die wir ändern möchten.
 
So könnte es weitergehen:
  • Wir haben von Ihnen die Unterlagen erhalten.
  • Wir haben Einvernehmen über die Summe erzielt.
  • Wie geht es dann weiter?
  • Wie läuft dann z. B. der Verkauf ab?
Bevor wir die notarielle Beurkungen vornehmen, bitte hierzu * lesen, setzen wir uns mit der Bank, Bausparkasse, Versicherung, wer auch immer Ihr Gläubiger ist, in Verbindung, um mitzuteilen, dass eine Lösung ansteht. Das ist deshalb sinnvoll, um evtl. weitere Maßnahmen von deren Seite auszuschließen. Hierzu lassen wir in der Regel eine Kaufvermerk notariell eintragen, damit dadurch der Geldgeber auch sieht, dass wir es ernst meinen.
 
Dann, die Zeit zwischen Kaufvemerk und Abwicklung kann bis zu 6 Wochen dauern, beginnt z. B. der Notar mit der Ausfertigung der Verträge. Diese werden Ihnen, uns zur Verfügung gestellt. Sie haben dann die Möglichkeit diese durch eine Rechtsanwalt, Verbraucherberatung etc. prüfen zu lassen, um festzustellen, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
 
*Egal, ob  es sich um ein Haus, eine Wohnung oder sonstiges handelt, ohne Notar geht nichts. Die notarielle Beglaubigung eines Immobiliengeschäftes ist gesetzlichvorgeschrieben. Dasklingt kompliziert, ist es aber nicht, wenn man den Ablauf kennt und weiß,worauf zu achten ist.
 
Während wir uns über die Abwicklung einigen, stimmen wir dann z. B. noch ab ob Sie weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben (so Sie diese vorher bereits bewohnt haben), z. B. als Mieter, sich eine neue Bleibe suchen etc.. Letztlich ist es u. a. auch Ihre Entscheidung wohin der private Weg Sie führt.
 
Wir kümmern uns, also, fordern Sie uns!

CATEGORIES:

Uncategorised

Tags:

No responses yet

Schreiben Sie einen Kommentar

Latest Comments

Keine Kommentare vorhanden.